Titel: Wirtschaftlicher Grundstücksbegriff im brandenburgischen Anschlussbeitragsrecht
Behörde / Gericht:
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg [in Berlin) (für Berlin und Brandenburg]
Datum: 28.04.2015
Aktenzeichen: 9 S 3.15, 9 S 4.15
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer:
15003677
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2015, Seite 348
Wirtschaftlicher Grundstücksbegriff im brandenburgischen Anschlussbeitragsrecht
- OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.04.2015 - 9 S 3.15, 9 S 4.15 -
Leitsatz der Redaktion:
Der Grundstücksbegriff im brandenburgischen Anschlussbeitragsrecht bezieht sich auf die wirtschaftliche Einheit, welche einem Eigentümer gehört und durch die Anschlussmöglichkeit oder die Ausbaumaßnahme bevorteilt wird. Das wirtschaftliche Grundstück muss nicht der Abgrenzung im Grundbuch entsprechen.
Der Antragstellerin gehören mehrere unbebaute Flurstücke, die schematisch wie folgt angeordnet sind: