Titel: Bemessung nach der Jahresrohmiete
Behörde / Gericht:
VG Aachen
Datum: 01.06.2015
Aktenzeichen: 9 K 2654/13
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer:
15003681
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2015, Seite 351
Bemessung nach der Jahresrohmiete
- VG Aachen, Urteil vom 01.06.2015 - 9 K 2654/13 -
Leitsatz der Redaktion:
An Stelle der tatsächlich gezahlten bzw. ortsüblichen Miete kann die Zweitwohnungssteuersatzung eine Berechnung der Steuer anhand der vom Finanzamt gemäß § 79 BewG festgestellten und hochgerechneten Jahresrohmiete bestimmen, solange diese keine erdrosselnde Wirkung hat.
Mit Bescheid vom 13.9.2013 setzte die Beklagte gegenüber dem Kläger die Zweitwohnungssteuer für sein erklärter - maßen als Nebenwohnsitz genutztes Haus (Einheitswert von 23.519 €; vom Finanzamt angesetzte Jahresrohmiete von 4.223…