Titel: Zulässiger Steigerungsfaktor beim kombinierten Vollgeschossmaßstab
Behörde / Gericht:
Verwaltungsgericht Potsdam
Datum: 10.12.2014
Aktenzeichen: 8 K 3720/13
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abwasserrecht
Dokumentennummer:
15003648
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2015, Seite 315
Zulässiger Steigerungsfaktor beim kombinierten Vollgeschossmaßstab
- VG Potsdam, Urteil vom 10.12.2014 - 8 K 3720/13 -
Leitsätze des Gerichts:
- Für die Bemessung eines Schmutzwasserbeitrags anhand des kombinierten Vollgeschossmaßstabes ist ein Steigerungsfaktor in dem Korridor zwischen 25% und 50% je weiterem Vollgeschoss regelmäßig rechtssicher und gebräuchlich. Eine Abweichung hiervon muss durch die tatsächlichen Gegebenheiten im Entsorgungsgebiet sachlich gerechtfertigt sein.
- Auch Grundstücke, die von Hoheitsträgern zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben genutzt werden, erlangen durch den Anschluss bzw. die Anschlussmöglichkeit an die…