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Titel: Zulässiger Steigerungsfaktor beim kombinierten Vollgeschossmaßstab
Behörde / Gericht: Verwaltungsgericht Potsdam
Datum: 10.12.2014
Aktenzeichen: 8 K 3720/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Abwasserrecht
Dokumentennummer: 15003648 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2015, Seite 315

Zulässiger Steigerungsfaktor beim kombinierten Vollgeschossmaßstab

- VG Potsdam, Urteil vom 10.12.2014 - 8 K 3720/13 -

Leitsätze des Gerichts:

  1. Für die Bemessung eines Schmutzwasserbeitrags anhand des kombinierten Vollgeschossmaßstabes ist ein Steigerungsfaktor in dem Korridor zwischen 25% und 50% je weiterem Vollgeschoss regelmäßig rechtssicher und gebräuchlich. Eine Abweichung hiervon muss durch die tatsächlichen Gegebenheiten im Entsorgungsgebiet sachlich gerechtfertigt sein.
  2. Auch Grundstücke, die von Hoheitsträgern zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben genutzt werden, erlangen durch den Anschluss bzw. die Anschlussmöglichkeit an die…
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