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Titel: Schätzung der eingeleiteten Schmutzwassermenge anhand von Entsorgungsbelegen
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg [in Berlin) (für Berlin und Brandenburg]
Datum: 26.11.2014
Aktenzeichen: 9 B 31.13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Abwasserrecht
Dokumentennummer: 15003646 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2015, Seite 314

Schätzung der eingeleiteten Schmutzwassermenge anhand von Entsorgungsbelegen

- OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.11.2014 - 9 B 31.13 -

Leitsatz der Redaktion:

Übersteigt die anhand der Entsorgungsnachweise ermittelte, tatsächlich abgefahrene Schmutzwassermenge die dem Grundstück zugeführte Wassermenge und die auf dem Grundstück angefallene Menge Niederschlagswasser, kann die ermittelte Abfuhrmenge auch dann zum Maßstab der Schätzung gemacht werden, falls die Messeinrichtungen an den Grubenentleerungsfahrzeugen nicht geeicht sind.

Im Jahr 2008 bezog der Kläger 131 m³ Trinkwasser, von denen laut Gartenwasserzähler 48m³ für die Gartenbewässerung…

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