Titel: Ausstellerhaftung einer Körperschaft für die Erteilung unrichtiger Zuwendungsbestätigungen
Behörde / Gericht:
Niedersächsisches Finanzgericht (in Hannover)
Datum: 15.01.2015
Aktenzeichen: 14 K 85/13 (rkr.)
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ
Dokumentennummer:
15003642
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2015, Seite 310
Ausstellerhaftung einer Körperschaft für die Erteilung unrichtiger Zuwendungsbestätigungen
- Niedersächsisches FG, Urteil vom 15.01.2015 - 14 K 85/13 (rkr.) -
Leitsätze der Redaktion:
- Eine Anstellungskörperschaft haftet gemäß § 10b Abs. 4 Satz 2 EStG für die entgangene Steuer, falls deren Beschäftigte unrichtige Zuwendungsbestätigungen ausgestellt haben.
- Eine unentgeltliche Arbeitsleistung (z.B. beim Bau eines Feuerwehrgerätehauses) stellt keine Zuwendung (Spende) dar.
- § 10b Abs. 4 Satz 3 EStG fingiert die Höhe des Schadens mit 30% des zugewendeten Betrags. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens kommt grundsätzlich nicht in Betracht.
Zusammenfassung…