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Titel: Anscheinsbeweis für richtige Messung
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg [in Berlin) (für Berlin und Brandenburg]
Datum: 23.04.2015
Aktenzeichen: OVG 9 N 45.13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Wasserrecht
Dokumentennummer: 15003638 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2015, Seite 308

Anscheinsbeweis für richtige Messung

- OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.04.2015 - OVG 9 N 45.13 -*

Leitsätze der Redaktion:

  1. Der Zählerstand eines geeichten und einer technischen Befundprüfung unterzogener Wasserzählers begründet einen Anscheinsbeweis dafür, dass in der Zeit von dem Einbau des Zählers bis zu seiner Ablesung tatsächlich so viel Wasser durch den Zähler geflossen ist, wie von dem Zähler angezeigt.
  2. Zeigt ein zwar geeichter, aber nicht einer Befundprüfung unterzogener Wasserzähler einen ungewöhnlich hohen Durch flusswert an, ist jedoch der Frage nachzugehen, ob dieser Wert durch…
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