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Titel: Verteilung des Verbesserungsaufwandes auf Alt- und Neu-Anschließer
Behörde / Gericht: VGH Bayern
Datum: 09.12.2014
Aktenzeichen: 20 CS 14.2399
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer: 15003614 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2015, Seite 286

Verteilung des Verbesserungsaufwandes auf Alt- und Neu-Anschließer

- VGH Bayern, Beschluss vom 9.12.2014 - 20 CS 14.2399 -

Leitsatz der Redaktion:

Verbesserungsbeiträge können nur für diejenigen Grundstücke erhoben werden, bei denen der Tatbestand für einen Herstellungsbeitrag bereits verbraucht ist (Alt-Anschließer). Von Neu-Anschließern ist ein um die Beitragssätze der Verbesserungsmaßnahme erhöhter Herstellungsbeitrag zu erheben.

Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren hat der VGH Bayern nach summarischer Prüfung die vom VG geäußerten ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Verbesserungsbeitragsbescheide bestätigt,…

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