Titel: Gebührenfähigkeit der Kosten für die Beseitigung von im Schmutzwasser enthaltenem Fremdwasser
Behörde / Gericht:
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (in Lüneburg)
Datum: 15.10.2014
Aktenzeichen: 9 LA 169/12
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
15003611
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2015, Seite 284
Gebührenfähigkeit der Kosten für die Beseitigung von im Schmutzwasser enthaltenem Fremdwasser
- OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.10.2014 - 9 LA 169/12 -
Leitsätze des Gerichts:
Liegt der Fremdwasseranteil in einem Schmutzwasserbeseitigungssystem nicht oder nur unwesentlich über dem durchschnittlichen Anteil bei Anlagen ähnlicher Größe in Niedersachsen, so indiziert dies, dass die Kosten für die Beseitigung des Fremdwassers betriebsbedingt und daher nach § 5 Abs. 2 Satz 1 NKAG gebührenfähig sind.
Bei einem ungewöhnlich hohen Fremdwasseranteil muss der Anlagenbetreiber belegen, dass die Höhe des Anteils nicht auf einer unwirtschaftlichen Betriebsführung beruht. Für…