Titel: Erforderlichkeit beitragsfähigen Aufwands, Minderung durch Fördermittel sowie Artzuschlag wegen überwiegend gewerblicher Nutzung
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 08.01.2015
Aktenzeichen: 6 ZB 13.577
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Recht der kommunalen Betriebe,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
15003615
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2015, Seite 286
Erforderlichkeit beitragsfähigen Aufwands, Minderung durch Fördermittel sowie Artzuschlag wegen überwiegend gewerblicher Nutzung
- VGH Bayern, Beschluss vom 08.01.2015 - 6 ZB 13.577 -
Leitsatz der Redaktion:
Grundsätzlich sind alle Kosten beitragsfähiger Aufwand, die der Gemeinde für die Verwirklichung einer Maßnahme im Rahmen der Erforderlichkeit entstehen. Die Gemeinde hat hier einen weiten Beurteilungsspielraum.
Öffentliche Fördermittel vermindern den umlagefähigen Aufwand nur, soweit sie ihrer Zweckbestimmung nach auch den Anteil der Anlieger am beitragsfähigen Aufwand reduzieren sollen.
Der Begriff »Gewerbe« im Sinne einer Artzuschlagsregelung ist weiter gefasst als im Gewerbe- oder…