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Titel: Einschaltung eines Verwaltungshelfers bei Erlass eines Gebührenbescheides
Behörde / Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (in München mit Außenstelle in Ansbach)
Datum: 25.11.2014
Aktenzeichen: AN 1 K 14.00297
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 15003612 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2015, Seite 285

Einschaltung eines Verwaltungshelfers bei Erlass eines Gebührenbescheides

- VG Ansbach, Urteil vom 25.11.2014 - AN 1 K 14.00297 -

Leitsatz der Redaktion:

Eine Behörde kann selbst dann einen Verwaltungsakt (hier: Bescheid über Abwassergebühren) erlassen, wenn ein privater Dritter (hier: Stadtwerke … GmbH) in die maschinelle Erstellung und den Versand der Bescheide als Verwaltungshelfer eingebunden ist und in einem Anschreiben an die Kunden der Bescheid mit der privatrechtlichen Rechnung (hier: Abrechnung eines Stadtwerks über Verbrauchsgebühren) zusammengefasst wird.

Mit Datum vom 24.1.2014 versandten das Kommunalunternehmen, welchem die Stadt…

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