Titel: Einschaltung eines Verwaltungshelfers bei Erlass eines Gebührenbescheides
Behörde / Gericht:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (in München mit Außenstelle in Ansbach)
Datum: 25.11.2014
Aktenzeichen: AN 1 K 14.00297
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
15003612
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2015, Seite 285
Einschaltung eines Verwaltungshelfers bei Erlass eines Gebührenbescheides
- VG Ansbach, Urteil vom 25.11.2014 - AN 1 K 14.00297 -
Leitsatz der Redaktion:
Eine Behörde kann selbst dann einen Verwaltungsakt (hier: Bescheid über Abwassergebühren) erlassen, wenn ein privater Dritter (hier: Stadtwerke … GmbH) in die maschinelle Erstellung und den Versand der Bescheide als Verwaltungshelfer eingebunden ist und in einem Anschreiben an die Kunden der Bescheid mit der privatrechtlichen Rechnung (hier: Abrechnung eines Stadtwerks über Verbrauchsgebühren) zusammengefasst wird.
Mit Datum vom 24.1.2014 versandten das Kommunalunternehmen, welchem die Stadt…