Titel: Unterscheidung zwischen der Wahrscheinlichkeit des Bestehens der Verbindlichkeit und der tatsächlichen Inanspruchnahme
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 16.12.2014
Aktenzeichen: VIII R 45/12
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Bilanzsteuerrecht,
Handelsrecht,
Jahresabschluss,
Rechnungswesen
Dokumentennummer:
15003588
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2015, Seite 247
Unterscheidung zwischen der Wahrscheinlichkeit des Bestehens der Verbindlichkeit und der tatsächlichen Inanspruchnahme
- BFH, Urteil vom 16.12.2014 - VIII R 45/12 -*
Leitsätze des Gerichts (ohne LS 3):
- Bei der Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist zwischen der Wahrscheinlichkeit des Bestehens der Verbindlichkeit und der Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Inanspruchnahme hieraus zu unterscheiden, da die beiden Voraussetzungen innewohnenden Risiken unterschiedlich hoch zu bewerten sein können.
- Der Steuerpflichtige kann nach den Umständen des Einzelfalls nicht verpflichtet sein, eine Rückstellung für eine ungewisse Verbindlichkeit wegen eines gegen ihn geführten…