Titel: Schätzung des Vorteilssatzes bei Rehakliniken
Datum: 27.01.2015
Aktenzeichen: 5 B 123/14
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Kommunales Haushaltsrecht,
Sonstiges Kommunalrecht,
Verfahrensrecht,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
15003594
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2015, Seite 253
Schätzung des Vorteilssatzes bei Rehakliniken
- OVG Sachsen, Beschluss vom 27.01.2015 - 5 B 123/14 -
Leitsatz der Redaktion:
Bei Rehakliniken könnte der Vorteilssatz auch danach zu bemessen sein, inwieweit sich die Patienten gerade wegen der Fremdenverkehrseinrichtungen in der Gemeinde oder zumindest wegen ihres Charakters als Kur- bzw. Erholungsort aufhalten.
Im Beschwerdeverfahren stellt das OVG Sachsen fest, dass die Antragsgegnerin zu Recht die Vollziehung des Bescheids nicht gemäß § 80 Abs. 4 VwGO ausgesetzt hat. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids bestehen vorliegend nicht, weil…