Titel: Rückwirkende Ersetzung einer Abwassergebührensatzung
Behörde / Gericht:
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (in Mannheim)
Datum: 07.11.2014
Aktenzeichen: 2 S 1529/11
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verfahrensrecht
Dokumentennummer:
15003586
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2015, Seite 245
Rückwirkende Ersetzung einer Abwassergebührensatzung
- VGH Mannheim, Urteil vom 07.11.2014 - 2 S 1529/11 -*
Leitsätze des Gerichts:
- Eine GmbH bleibt auch nach ihrer Auflösung als GmbH i.L. beteiligtenfähig (§ 61 VwGO).
- Die Rechtskraft eines Urteils nach § 121 VwGO entfällt, wenn sich die Sach- oder Rechtslage geändert hat. Dem steht die Änderung der Rechtsprechung nicht gleich (wie BVerwG, NVwZ-RR 1994, 119).
- Die rückwirkende Ersetzung einer im Gebührenmaßstab fehlerhaften und daher unwirksamen Satzung durch eine neue, diesen Fehler vermeidende Satzung ist zulässig; anlässlich dieser Neuregelung darf aber der Kreis der…