Titel: PV-Anlage auf Nachbargrundstück – Grunddienstbarkeit, beschränkt persönliche Dienstbarkeit oder Reallast?
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Hamm (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 23.12.2014
Aktenzeichen: 15 W 256/14
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Zivilrecht
Dokumentennummer:
15003581
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2015, Seite 243
PV-Anlage auf Nachbargrundstück – Grunddienstbarkeit, beschränkt persönliche Dienstbarkeit oder Reallast?
- OLG Hamm, Beschluss vom 23.12.2014 - 15 W 256/14 -*
Leitsatz des Gerichts:
Die Nutzung einer Photovoltaikanlage kann nur dann Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein, wenn ein technischer Eigenverbrauch des erzeugten Stroms auf dem begünstigten Grundstück stattfindet.
Aus den Gründen:
Eine Grunddienstbarkeit nach § 1018 BGB kann nach § 1019 S. 1 BGB nur in einer Belastung bestehen, die für die Benutzung des herrschenden Grundstücks vorteilhaft ist, d.h. dem jeweiligen Eigentümer im Hinblick auf die Benutzung des herrschenden Grundstücks einen Vorteil gewährt (Münch-KommBGB,…