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Titel: Bemessung der Rückstellungen für Deponie-Nachsorgeverpflichtungen
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 25.02.2015
Aktenzeichen: 9 K 147/11 K,G,F
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuer/SolZ, Gewerbesteuer, Handelsrecht, Jahresabschluss, Körperschaftssteuer/SolZ, Rechnungswesen, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 15003589 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2015, Seite 249

Bemessung der Rückstellungen für Deponie-Nachsorgeverpflichtungen

- FG Münster, Urteil vom 25.02.2015 - 9 K 147/11 K,G,F -

Zusammenfassung:

Zwischen der Klägerin, einer in den Kreisen A und B zur Abfallbeseitigung verpflichteten GmbH im Eigentum des Landkreises A und der dort ansässigen Kommunen, und dem Finanzamt ist die Höhe zu den Bilanzstichtagen zum 31.12.2001 bis 2005 anzusetzender Rückstellungen für Nachsorgeverpflichtungen streitig. Die GmbH unterhielt u.a. drei Deponien. Bei der 1985 stillgelegten Deponie C werden seitdem Nachsorgemaßnahmen durchgeführt. Die Deponie D wurde bis zum 31.12.1999 zur Ablagerung von Abfällen…

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