Titel: Basiszinssatz zum 1. Juli 2015 bleibt unverändert bei – 0,83 %
Datum: 01.07.2015
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Zivilrecht
Dokumentennummer:
15003579
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2015, Seite 241
Basiszinssatz zum 1. Juli 2015 bleibt unverändert bei – 0,83 %
Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Zum 01.07.2015 bleibt der Basiszins unverändert bei - 0,83 Prozent. Der jeweils aktuelle Stand des Basiszinssatzes seit Juli 2002 ist in Versorgungswirtschaft 2015 Seite 48 veröffentlicht.
Der Basiszinssatz ist Bezugsgröße u.a. für die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Verzugszinssatz beträgt gemäß § 288 Abs. 1 BGB für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt…