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Titel: Anmerkung: Pflicht des Netzbetreibers zur Versorgungsunterbrechung
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 14.07.2015
Aktenzeichen: EnZR 13/14
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Wettbewerbs-/Kartellrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 15003580 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2015, Seite 241

Anmerkung: Pflicht des Netzbetreibers zur Versorgungsunterbrechung

- BGH, Urteil vom 14.07.2015 - EnZR 13/14 -*

Anmerkung:

1. Der klagende Lieferant nimmt den beklagte Netzbetreiber auf Schadensersatz in Anspruch, weil der Netzbetreiber dem Verlangen des Lieferanten, die Versorgung eines Sondervertragskunden mit Strom zu unterbrechen, nicht nachgekommen ist. Der Lieferant hatte einen inzwischen insolventen Kunden beliefert. Der Netzbetreiber lehnte eine Unterbrechung der Versorgung aus »grundsätzlichen Erwägungen« ab. Nach Insolvenz des Kunden meldete der Lieferant offene Forderungen in Höhe von 123.536,22 Euro zur Insolvenztabelle an.…

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