Titel: Anmerkung: Mahnkostenpauschale von brutto Euro 5,00 ist unzulässig
Autor:
RA Michael Brändle
Behörde / Gericht:
Landgericht Frankenthal (Pfalz)
Datum: 18.12.2012
Aktenzeichen: 6 O 281/12
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
15003583
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2015, Seite 244
Anmerkung: Mahnkostenpauschale von brutto Euro 5,00 ist unzulässig
- LG Frankenthal, Urteil vom 18.12.2012 - 6 O 281/12 -*
- rkr., Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde durch BGH, Beschluss vom 09.12.2014 - VIII ZR 160/14 -
Anmerkung:
1. Gegenstand des Verbandsprozesses waren die folgenden Klauseln eines (ersichtlich nicht entflochtenen) Grundversorgers in dessen Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV:
»[…]Wird eine Rechnung oder ein Teilbetrag nicht fristgerecht bezahlt, so hat der Kunde für schriftliche Mahnungen, den Forderungseinzug und Abschaltung/Wiederinbetriebnahme die Kosten in Höhe des Aufwandes zu zahlen.
Die Kosten können auch…