Titel: Risiko des Gebührenschuldners bei fehlerhaften Wasserzählern
Behörde / Gericht:
Verwaltungsgericht Greifswald
Datum: 27.11.2014
Aktenzeichen: 3 A 287/13
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Wasserrecht
Dokumentennummer:
15003551
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2015, Seite 218
Risiko des Gebührenschuldners bei fehlerhaften Wasserzählern
- VG Greifswald, Urteil vom 27.11.2014 - 3 A 287/13 -
Leitsatz der Redaktion:
Das Risiko, dass eine angebliche Fehlfunktion des Wasserzählers wegen einer zu spät beantragten Befundprüfung nicht mehr festzustellen ist, trägt der Gebührenschuldner.
Mit Bescheid vom 03.01.2013 zog der Beklagte den Kläger für die Verbrauchsstelle ehemalige Milchviehanlage zu Trinkwassergebühren 2012 i.H.v. 1.173,89 € heran. Grundlage der Gebührenberechnung ist u.a. der Zählerstand des am 28.02.2012 turnusgemäß ausgewechselten Wasserzählers. Im Zeitraum 1.1.2012 bis 27.2.2012 entspricht dies…