Titel: Blockheizkraftwerk und vorgeschaltete Biogasanlage als eigenständige Wirtschaftsgüter
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Münster
Datum: 18.02.2015
Aktenzeichen: 11 K 2856/13 F
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Handelsrecht
Dokumentennummer:
15003549
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2015, Seite 216
Blockheizkraftwerk und vorgeschaltete Biogasanlage als eigenständige Wirtschaftsgüter
- FG Münster, Urteil vom 18.02.2015 - 11 K 2856/13 F -*
Zusammenfassung:
Die Klägerin baut und betreibt Anlagen zum Zweck der Erzeugung, Nutzung und des Vertriebs von regenerativen Energien und erzeugten Nebenprodukten. Es gibt mit dem Finanzamt Streit darüber, ob ein Blockheizkraftwerk (BHKW), welches aus Biogas Strom und Wärme erzeugt, als eigenständiges Wirtschaftsgut gesondert abzuschreiben ist oder mit der vorgeschalteten Biogasanlage ein einheitliches Wirtschaftsgut bildet. Die »Biogasanlage« setzt sich zusammen aus der Bevorratungswanne, dem sog. Fermenter, in dem…