Titel: Bisherigem Netzbetreiber ist eine Offenlegung der kalkulatorischen Netzdaten bei Neuvergabe von Konzessionsverträgen bereits im Bieterverfahren zumutbar
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 14.04.2015
Aktenzeichen: EnZR 11/14 – Gasnetz Springe
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verfassungsrecht,
Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer:
15003546
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2015, Seite 213
Bisherigem Netzbetreiber ist eine Offenlegung der kalkulatorischen Netzdaten bei Neuvergabe von Konzessionsverträgen bereits im Bieterverfahren zumutbar
BGH, Urteil vom 14.04.2015 - EnZR 11/14 - Gasnetz Springe -*
Leitsatz des Gerichts:
Der Auskunftsanspruch der Gemeinde gegenüber dem bisherigen Nutzungsberechtigten nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG umfasst auch Angaben zu den kalkulatorischen Restwerten und den kalkulatorischen Nutzungsdauern für sämtliche Anlagen des zu überlassenden Versorgungsnetzes.
Gegenstand des Rechtsstreits:
Die Klägerin schloss mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten am 28. Juni 1989 einen Konzessionsvertrag über die Gasversorgung in ihrem Stadtgebiet, der später bis zum 30. Juni 2014 verlängert…