Titel: Abgrenzung der Abschnittsbildung vom Ausbau nach technischen Bauabschnitten
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 13.02.2015
Aktenzeichen: 6 B 14.2372
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer:
15003556
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2015, Seite 221
Abgrenzung der Abschnittsbildung vom Ausbau nach technischen Bauabschnitten
- VGH Bayern, Beschluss vom 13.02.2015 - 6 B 14.2372 -
Leitsatz der Redaktion:
Eine Abschnittsbildung (Art. 5 Abs. 1 Satz 5 Halbs. 1 KAG) setzt eine eindeutige Entscheidung des zuständigen Gremiums vor dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht voraus.
Der Ausbau einer Einrichtung in zeitlich auseinanderfallenden technischen Bauabschnitten führt nicht automatisch zu einer abschnittsweisen Zerlegung dieser Einrichtung.
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