Titel: Zum Entschädigungsanspruch des Anlagenbetreibers bei Nichtabnahme von Strom wegen Netzengpasses
Autor:
RA Michael Brändle
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Hamm (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 16.01.2015
Aktenzeichen: 7 U 42/14
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
EEG
Dokumentennummer:
15003512
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2015, Seite 179
Zum Entschädigungsanspruch des Anlagenbetreibers bei Nichtabnahme von Strom wegen Netzengpasses
- OLG Hamm, Urteil vom 16.01.2015 - 7 U 42/14 -
Leitsätze des Gerichts:
- Die vertragliche Vereinbarung einer über die Vorgaben des § 8 Abs.1 EEG (2012) hinausgehenden, den Vorbehalt des § 11 EEG ausschließenden Abnahmepflicht des Netzbetreibers ist gemäß § 4 Abs.2 S.1 EEG unwirksam.
- Der Entschädigungsanspruch des Anlagenbetreibers nach § 12 Abs.1 EEG (2012) setzt keine ferngesteuerte Reduktion der Einspeisung voraus. Auch eine Drosselung der Anlage durch vom Netzbetreiber zur Vermeidung der Gefahr von Netzengpässen verbindlich vorgegebene Einstellungen an den…