Titel: Wiederaufnahme des Verfahrens bei neuer Rechtslage zugunsten des Klägers
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 03.09.2014
Aktenzeichen: 20 ZB 14.1531
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verfahrensrecht
Dokumentennummer:
15003520
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2015, Seite 186
Wiederaufnahme des Verfahrens bei neuer Rechtslage zugunsten des Klägers
- VGH Bayern, Beschluss vom 03.09.2014 - 20 ZB 14.1531 -
Leitsatz der Redaktion:
Eine nachträgliche satzungsrechtliche Klarstellung, die sich bereits aus dem Kommunalabgabengesetz ergibt, wonach für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet werden kann, der Grundstücksflächenbeitrag nicht erhoben wird, rechtfertigt keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Art. 51 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG.
Die vom Kläger beantragte Zulassung der Berufung hat nach dem Beschluss 20 ZB 14.1531 des VGH Bayern in der Sache keinen Erfolg. Das…