Titel: Pauschalierter Jahreskurbeitrag bei Zweitwohnungsinhabern
Behörde / Gericht:
VG Augsburg
Datum: 08.10.2014
Aktenzeichen: Au 6 K 13.1562
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer:
15003525
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2015, Seite 189
Pauschalierter Jahreskurbeitrag bei Zweitwohnungsinhabern
- VG Augsburg, Urteil vom 08.10.2014 - Au 6 K 13.1562 -
Leitsatz der Redaktion:
Die Heranziehung eines Zweitwohnungsinhabers zum pauschalierten Jahreskurbeitrag ausgehend von einem Aufenthalt von 50 Tagen am Kurort pro Jahr ist nicht zu beanstanden, solange keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die vor mehreren Jahren ermittelten Daten nicht mehr die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegeln.
Die Kurbeitragssatzung (KBS) des Beklagten sieht für Zweitwohnungsinhaber einen pauschalierten Jahresbeitrag vor, dem eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 50 Tagen zugrunde…