Titel: Abwasserbetriebe als Unternehmen des Produzierenden Gewerbes
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 21.01.2015
Aktenzeichen: 4 K 1956/13 VSt
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abwasserrecht,
Stromsteuer
Dokumentennummer:
15003518
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2015, Seite 184
Abwasserbetriebe als Unternehmen des Produzierenden Gewerbes
- FG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2015 - 4 K 1956/13 VSt -*
Zusammenfassung:
Die Klägerin, ein kommunaler Abwasserzweckverband, war seit dem Bewilligungsbescheid vom 08.06.2000 zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom als Unternehmen des Produzierenden Gewerbes für betriebliche Zwecke nach § 9 Abs. 3 StromStG in der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung berechtigt. Sie hat im Zuge einer Außenprüfung der Stromsteuer für das Jahr 2007 auf Grundlage der 2006 vereinnahmen Beiträge eine Einklassifizierung erstellt und sich - wie bisher - dem Abschnitt F (Baugewerbe) WZ 2003…