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Titel: Vorsteuerabzug beim Bau eines neuen kommunalen Gebäudes
Behörde / Gericht: EuGH in Luxemburg
Datum: 10.09.2014
Aktenzeichen: C-92/13 – Gemeente’s-Hertogenbosch
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: EU-Recht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 15003486 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2015, Seite 153

Vorsteuerabzug beim Bau eines neuen kommunalen Gebäudes

- EuGH, Urteil vom 10.09.2014 - C-92/13 - Gemeente’s-Hertogenbosch -

Tenor:

Art. 5 Abs. 7 Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist dahin auszulegen, dass er auf eine Situation wie die des Ausgangsverfahrens anwendbar ist, in der eine Gemeinde den Erstbezug eines Gebäudes vornimmt, das sie auf eigenem Grund und Boden hat errichten lassen und das sie zu 94% für ihre…

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