Titel: Überlassung von Fahrzeugen (Werbemobile) an soziale Institutionen, Sportvereine und Kommunen
Behörde / Gericht:
Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Datum: 19.02.2015
Aktenzeichen: S 7100 – Karte 16
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Gewerbesteuer,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
15003492
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2015, Seite 156
Überlassung von Fahrzeugen (Werbemobile) an soziale Institutionen, Sportvereine und Kommunen
-OFD Karlsruhe, Verfügung vom 19.02.2015 - S 7100 - Karte 16 -
(Originaltext)
Werbefirmen erfüllen ihre Aufträge gegenüber ihren Kunden häufig durch das Anbringen von Werbeflächen auf Kraftfahrzeugen. Hierfür wird verschiedenen Institutionen (soziale Einrichtungen, Vereine, Verbände, Kommunen, Interessenverbände, Golfclubs usw.) ein entsprechend mit Werbeflächen versehenes Fahrzeug - je nach Bedarf Kleinbus, Kombi oder Golfcar - überlassen (sog. Werbemobil).
Bisher sind folgende Sachverhalte bekannt geworden:
- Die Werbefirma übergibt das Fahrzeug der Institution zur…