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Titel: Grundsatz der Erforderlichkeit bei der Erneuerung der Straßenbeleuchtung
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (in Münster)
Datum: 06.01.2015
Aktenzeichen: 15 A 1312/14
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 15003490 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2015, Seite 155

Grundsatz der Erforderlichkeit bei der Erneuerung der Straßenbeleuchtung

- OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.01.2015 - 15 A 1312/14 -

Leitsatz des Gerichts:

  1. Eine unterlassene ordnungsgemäße Instandsetzung hat hinsichtlich des Vorliegens des Tatbestandes der beitragsfähigen Herstellung i.S.v. § 8 Abs. 2 Satz 1 KAG NRW keine eigenständige Bedeutung mehr, wenn die übliche Nutzungszeit abgelaufen ist.
  2. Eine Begrenzung des beitragsfähigen Aufwandes kann sich aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit ergeben.
  3. Bei der Beurteilung der Erforderlichkeit steht der Gemeinde ein Ermessensspielraum zu.
  4. Das Merkmal der Erforderlichkeit markiert lediglich…
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