Titel: Grundsatz der Erforderlichkeit bei der Erneuerung der Straßenbeleuchtung
Behörde / Gericht:
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (in Münster)
Datum: 06.01.2015
Aktenzeichen: 15 A 1312/14
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
15003490
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2015, Seite 155
Grundsatz der Erforderlichkeit bei der Erneuerung der Straßenbeleuchtung
- OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.01.2015 - 15 A 1312/14 -
Leitsatz des Gerichts:
- Eine unterlassene ordnungsgemäße Instandsetzung hat hinsichtlich des Vorliegens des Tatbestandes der beitragsfähigen Herstellung i.S.v. § 8 Abs. 2 Satz 1 KAG NRW keine eigenständige Bedeutung mehr, wenn die übliche Nutzungszeit abgelaufen ist.
- Eine Begrenzung des beitragsfähigen Aufwandes kann sich aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit ergeben.
- Bei der Beurteilung der Erforderlichkeit steht der Gemeinde ein Ermessensspielraum zu.
- Das Merkmal der Erforderlichkeit markiert lediglich…