Geplante Novellierung der Anreizregulierungsverordnung – eine Bestandsaufnahme
- von Dipl.-Wirtsch.-Ing. Linda Hermann, Dipl.-Wirtsch.-Ing. Udo Wallmann und Dipl.- Ing. Norbert Maqua, Berlin1
Am 16.03.2015 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die Eckpunkte für die geplante Novellierung der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) vorgelegt. Die Novellierung der ARegV soll einen modernen Investitionsrahmen für moderne Verteilernetze schaffen, damit notwendige Investitionen effizient getätigt werden können. Die in den Eckpunkten des BMWi aufgegriffenen Anpassungen basieren im Wesentlichen auf den Empfehlungen des am 21.01.2015 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgelegten Evaluierungsberichts zur Anreizregulierung, gehen aber in entscheidenden Punkten deutlich über die im Evaluierungsbericht von der BNetzA genannten Handlungsempfehlungen hinaus. Mit der geplanten Novellierung sollen die Investitionsbedingungen verbessert, die Effizienzanreize gestärkt, eine Verfahrensvereinfachung erreicht, die Transparenz erhöht und die Qualität der Netze aufrechterhalten werden. Dies haben wir zum Anlass genommen, die Vorschläge des BMWi einer kritischen Analyse aus regulatorischer Sicht zu unterziehen.
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Mit der Einführung der ARegV zum 01.01.2009 erfolgte ein grundlegender Paradigmenwechsel hinsichtlich der Vorgaben der Entgeltbildung für die Nutzung der Strom- und Gasnetze. Die bisher kostenbasierte Entgeltbildung wurde durch das System der Anreizregulierung abgelöst. Die Vorgabe von Erlösobergrenzen (EOG) soll Anreize für eine effiziente Leistungserbringung der Netzbetreiber schaffen und zugleich berücksichtigen, dass das vom Netzbetreiber eingesetzte Kapital angemessen, wettbewerbsfähig und risikoangepasst verzinst wird. Hierbei müssen die Effizienzvorgaben derart gestaltet sein, dass der betroffene Netzbetreiber diese unter Nutzung der ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen erreichen und übertreffen kann.
Nach Auffassung der BNetzA und des BMWi hat sich das System der Anreizregulierung in der Vergangenheit bewährt, jedoch verändert die Energiewende zunehmend die Aufgaben und die Struktur der Verteilnetzbetreiber (VNB). Bei der Umsetzung der politisch gewollten Energiewende nehmen die Verteilernetze eine zentrale Funktion ein. Voraussetzung dafür, dass Investitionen getätigt werden, ist die Schaffung eines modernen Investitionsrahmens, der eine schnelle Refinanzierung von Investitionen unter Berücksichtigung des Effizienzgedankens im System der Anreizregulierung ermöglicht. Anhand dieser Zielvorgaben erfolgt die Bewertung der Vorschläge des BMWi aus dem Eckpunktepapier.
1. Verbesserung der Investitionsbedingungen
Die Verbesserung der Investitionsbedingungen für VNB steht laut den Ausführungen des BMWi im Fokus der geplanten Novellierung. Die Anpassung des Erweiterungsfaktors (EWF) wird hierbei als ein wesentliches Element für die Umsetzung dieses Vorhabens genannt. Konkret geplant ist, dass der bestehende Zeitverzug zwischen der Investitionstätigkeit und der Erlöswirksamkeit beseitigt werden soll. Darüber hinaus soll die Zielgenauigkeit des EWF durch die passgenauere Ausgestaltung der Parameter erhöht werden.
1 Dipl.-Ing. Norbert Maqua ist Vorstand, Dipl.-Wirtsch.-Ing. Udo Wallmann Prokurist und Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Linda Hermann Beraterin der enwima AG in Berlin.