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Titel: Festsetzung eines Herstellungsbeitrags nach der 30-jährigen Ausschlussfrist
Behörde / Gericht: Verwaltungsgericht Regensburg
Datum: 14.07.2014
Aktenzeichen: RN 3 K 13.1812
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Abwasserrecht, Recht der kommunalen Betriebe, Verfahrensrecht
Dokumentennummer: 15003489 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2015, Seite 154

Festsetzung eines Herstellungsbeitrags nach der 30-jährigen Ausschlussfrist

- VG Regensburg, Urteil vom 14.07.2014 - RN 3 K 13.1812 -

Leitsätze des Gerichts:

  1. Die Festsetzung eines Herstellungsbeitrags ist nach Eintritt der Ausschlussfrist nicht mehr zulässig.
  2. Die Vorteilslage setzt das Erschlossensein eines Grundstücks durch eine betriebsfertige Einrichtung, sowie die Bebauung oder zumindest die Bebaubarkeit voraus.
  3. Die Bebaubarkeit eines Grundstücks richtet sich nach baurechtlichen Kriterien.
  4. Ein Grundstück ist auch bebaubar, wenn der Bebauungsplan eine grenzüberschreitende Bebauung vorsieht.

Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung ihrer…

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