Titel: Fälligkeit der Ansprüche aus Mehr-/Mindermengenabrechnung
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 10.09.2014
Aktenzeichen: I-27 U 13/13
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verfahrensrecht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
15003477
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2015, Seite 147
Fälligkeit der Ansprüche aus Mehr-/Mindermengenabrechnung
- OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.2014 - I-27 U 13/13 -*
Leitsätze der Redaktion:
- Die Verjährung von Entgeltansprüchen der Versorgungsunternehmen für Stromlieferungen unterliegt keinen besonderen Regelungen. Für sie gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren nach § 195 BGB.
- Unter der Entstehung des Anspruchs im Sinn des § 199 Abs. 1 BGB ist der Zeitpunkt zu verstehen, in welchem der Anspruch erstmalig geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden kann, d.h. dem Zeitpunkt, in dem die Forderung fällig wird.
- Vor Auswertung der Ablesedaten ist nicht…