Titel: Durchführung der Beitragsveranlagung durch private Geschäftsbesorger
Behörde / Gericht:
OVG Sachsen
Datum: 18.12.2014
Aktenzeichen: 5 A 193/12
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abwasserrecht,
Kommunales Haushaltsrecht,
Recht der kommunalen Betriebe,
Verfahrensrecht
Dokumentennummer:
15003487
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2015, Seite 153
Durchführung der Beitragsveranlagung durch private Geschäftsbesorger
- OVG Sachsen, Urteil vom 18.12.2014 - 5 A 193/12 -
Leitsätze der Redaktion:
Kommunalabgabenbescheide, die dem Aufgabenträger zwar als Verwaltungsakte zurechenbar sind, aber inhaltlich ausschließlich von einem privaten Geschäftsbesorger erlassen wurden, sind - ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage - rechtswidrig.
Der Widerspruchsbescheid kann einen nur formal der Behörde zurechenbaren, inhaltlich aber von einer Privatperson erlassenen Ausgangsbescheid zu einem rechtmäßigen Verwaltungsakt umgestalten, sofern die Widerspruchsbehörde eine umfassende Kontrollbefugnis…