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Titel: Durchführung der Beitragsveranlagung durch private Geschäftsbesorger
Behörde / Gericht: OVG Sachsen
Datum: 18.12.2014
Aktenzeichen: 5 A 193/12
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Abwasserrecht, Kommunales Haushaltsrecht, Recht der kommunalen Betriebe, Verfahrensrecht
Dokumentennummer: 15003487 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2015, Seite 153

Durchführung der Beitragsveranlagung durch private Geschäftsbesorger

- OVG Sachsen, Urteil vom 18.12.2014 - 5 A 193/12 -

Leitsätze der Redaktion:

Kommunalabgabenbescheide, die dem Aufgabenträger zwar als Verwaltungsakte zurechenbar sind, aber inhaltlich ausschließlich von einem privaten Geschäftsbesorger erlassen wurden, sind - ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage - rechtswidrig.

Der Widerspruchsbescheid kann einen nur formal der Behörde zurechenbaren, inhaltlich aber von einer Privatperson erlassenen Ausgangsbescheid zu einem rechtmäßigen Verwaltungsakt umgestalten, sofern die Widerspruchsbehörde eine umfassende Kontrollbefugnis…

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