Titel: Beginn der Vierjahresfrist bei Vorausleistungen
Behörde / Gericht:
VGH Hessen
Datum: 12.09.2014
Aktenzeichen: 5 B 1124/14
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
15003488
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2015, Seite 154
Beginn der Vierjahresfrist bei Vorausleistungen
- VGH Hessen, Beschluss vom 12.09.2014 - 5 B 1124/14 -
Leitsatz der Redaktion:
Maßgeblich für die Beurteilung, ob die endgültige Herstellung der Anlage innerhalb von vier Jahren zu erwarten ist, was § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Erhebung einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag voraussetzt, bleibt die Prognose der Kommune zum Zeitpunkt des Erlasses des Heranziehungsbescheides bzw. des Widerspruchsbescheides, nicht hingegen der Beginn der Bauarbeiten.
Mit der Beschwerde möchte der Antragsteller die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen seine…