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Titel: Anmerkung zu den BMF-Schreiben vom 23. und 25.03.2015- Stromsteuerbefreiung
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 23.03.2015
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: EEG, Energiesteuer, KWK-G
Dokumentennummer: 15003483 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2015, Seite 150

Anmerkung zu den BMF-Schreiben vom 23. und 25.03.2015- Stromsteuerbefreiung

Mit den Schreiben vom 23. und 25.3.2015 grenzt das BMF bei kleinen EEG-Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung bis 2 MW die Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG deutlich ein. Erfreulicherweise bekräftigt die Verwaltung ihren Erlass vom 31.5.2010 (III B 6 - V 4250/05/ 10003), wonach Anlagen, die nach KWK-G gefördert werden, wie bisher von der Stromsteuerbefreiung profitieren.

Hingegen sind bei der Vermarktung von EEG-Strom in allen offenen Fällen - also auch mit Wirkung für die Vergangenheit - Einschränkungen hinzunehmen:

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