Titel: Zur Darlegung von Mehrkosten des Verteilernetzbetreibers aufgrund nicht mischbarer Gasqualitäten im vorgelagerten Netz
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 03.12.2014
Aktenzeichen: VI-3 Kart 49/09 (V)
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
15003445
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2015, Seite 117
Zur Darlegung von Mehrkosten des Verteilernetzbetreibers aufgrund nicht mischbarer Gasqualitäten im vorgelagerten Netz
- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.12.2014 - VI-3 Kart 49/09 (V) -*
Rechtsbeschwerde zugelassen
Leitsätze des Gerichts:
- Ein hoher Anteil von Transportleitungen im Hochdruckbereich und eine hohe Anzahl von Gasdruckregelstationen, die darauf zurück zu führen sind, dass seitens des vorgelagerten Netzbetreibers unterschiedliche, nicht mischbare Gasqualitäten zur Verfügung gestellt werden, stellen nicht per se eine Besonderheit der Versorgungsaufgabe eines Gasverteilernetzbetreibers i.S.d. § 15 ARegV dar. Der Netzbetreiber muss vielmehr darlegen, dass die konkrete…