Titel: Qualifizierte Tiefenbegrenzung im Anschlussbeitragsrecht
Behörde / Gericht:
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (in Greifswald)
Datum: 30.04.2014
Aktenzeichen: 1 L 80/12
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abwasserrecht,
Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer:
15003450
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2015, Seite 124
Qualifizierte Tiefenbegrenzung im Anschlussbeitragsrecht
- OVG Greifswald, Urteil vom 30.04.2014 - 1 L 80/12 -
Leitsatz der Redaktion:
Eine Schmutzwasserbeitragssatzung darf eine Tiefenbegrenzung nur für Grundstücke vorsehen, die im Übergangsbereich vom unbeplanten Innenbereich zum Außenbereich liegen. Es stellt keinen Gleichheitsverstoß dar, die Tiefenbegrenzung auf den Übergangsbereich zu beschränken und nicht auf vollständig im Innenbereich belegene Grundstücke zu erstrecken.
Der Beklagte veranlagte die Klägerin mit Bescheid vom 12.02.2009 auf der Grundlage der Schmutzwasserbeitragssatzung vom 19.06.2006 (SBS 2006) zu…