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Titel: Observation durch einen Detektiv mit heimlichen Videoaufnahmen
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 19.02.2015
Aktenzeichen: 8 AZR 1007/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 15003454 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2015, Seite 127

Observation durch einen Detektiv mit heimlichen Videoaufnahmen

- BAG, Urteil vom 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13 -

Die ohne konkrete Verdachtsmomente erfolgte Observierung eines Arbeitnehmers durch einen Privatdetektiv verstößt gegen die allgemeinen Persönlichkeitsrechte und kann Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche auslösen.

Die Parteien streiten um einen Entschädigungsanspruch (Schmerzensgeld) der Klägerin. Die beklagte Arbeitgeberin hatte die klagende Arbeitnehmerin durch einen Privatdetektiv observieren lassen, nachdem die Arbeitnehmerin ungefähr drei Monate erkrankt war. Die Beklagte hatte an den ärztlichen…

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