Titel: Nichtigkeit der Gebührenkalkulation wegen beabsichtigter Kostenüberdeckung
Behörde / Gericht:
Verwaltungsgericht Greifswald
Datum: 07.08.2014
Aktenzeichen: 3 A 608/12
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Kommunales Haushaltsrecht,
Wasserrecht
Dokumentennummer:
15003448
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2015, Seite 123
Nichtigkeit der Gebührenkalkulation wegen beabsichtigter Kostenüberdeckung
- VG Greifswald, Urteil vom 07.08.2014 - 3 A 608/12 -
Leitsatz der Redaktion:
Eine beabsichtigte Kostenüberdeckung führt selbst dann zur Nichtigkeit der Gebührenkalkulation, wenn die Kostenüberdeckung betragsmäßig geringfügig (hier 371,95 €) ist.
Der Kläger ist Eigentümer forstwirtschaftlicher Flächen im Gebiet der Gemeinde L.. Die beklagte Gemeinde ist Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes »Uecker-Haffküste«. Mit Bescheid vom 16.01.2012 zog sie den Kläger u.a. zu Wasser- und Bodenverbandsgebühren für das Jahr 2012 i.H.v. 428,04 € heran. Nach erfolglosem Widerspruch…