Titel: Übertragung von Vermögen (z.B. Grundstücke) auf Stiftungen; Schenkung nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG
Behörde / Gericht:
Hessisches Ministerium der Finanzen
Datum: 21.03.2014
Aktenzeichen: S-3806 A – 041 – II 6a / S-4505 A – 015 – II 53
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Grunderwerbsteuer,
Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer:
15003425
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2015, Seite 92
Übertragung von Vermögen (z.B. Grundstücke) auf Stiftungen; Schenkung nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG
- Hessisches Ministerium der Finanzen, Erlass vom 21.03.2014 - S-3806 A - 041 - II 6a / S-4505 A - 015 - II 53 -*
Nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG unterliegt der Übergang von Vermögen aufgrund eines Stiftungsgeschäfts unter Lebenden der Schenkungsteuer. Der Steuertatbestand dieser Vorschrift beinhaltet ebenso wie § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG das Element der Freigebigkeit. Bei einer unentgeltlichen Vermögensübertragung aufgrund eines Stiftungsgeschäfts unter Lebenden liegt somit nur dann eine steuerbare Schenkung vor, wenn der Stifter die Unentgeltlichkeit subjektiv gewollt hat.…