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Titel: Übertragung von Vermögen (z.B. Grundstücke) auf Stiftungen; Schenkung nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG
Behörde / Gericht: Hessisches Ministerium der Finanzen
Datum: 21.03.2014
Aktenzeichen: S-3806 A – 041 – II 6a / S-4505 A – 015 – II 53
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Grunderwerbsteuer, Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer: 15003425 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2015, Seite 92

Übertragung von Vermögen (z.B. Grundstücke) auf Stiftungen; Schenkung nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG

- Hessisches Ministerium der Finanzen, Erlass vom 21.03.2014 - S-3806 A - 041 - II 6a / S-4505 A - 015 - II 53 -*

Nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG unterliegt der Übergang von Vermögen aufgrund eines Stiftungsgeschäfts unter Lebenden der Schenkungsteuer. Der Steuertatbestand dieser Vorschrift beinhaltet ebenso wie § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG das Element der Freigebigkeit. Bei einer unentgeltlichen Vermögensübertragung aufgrund eines Stiftungsgeschäfts unter Lebenden liegt somit nur dann eine steuerbare Schenkung vor, wenn der Stifter die Unentgeltlichkeit subjektiv gewollt hat.…

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