Titel: Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Eintrittsgelder für ein Dorffest
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 05.11.2014
Aktenzeichen: XI R 42/12
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
15003429
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2015, Seite 94
Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Eintrittsgelder für ein Dorffest
- BFH, Urteil vom 05.11.2014 - XI R 42/12 -
Leitsatz des Gerichts:
Eintrittsgelder, die eine Gemeinde von Besuchern eines von ihr veranstalteten Dorffestes für von ihr organisierte »Schaustellungen, Musikaufführungen, unterhaltende Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten« verlangt, unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG.
Die Gemeinde (Klägerin) führt im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art einmal jährlich ein Dorffest durch, was u.a. Vorführungen örtlicher Vereine, Fahrgeschäfte, Festumzüge, ein Unterhaltungsprogramm sowie…