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Titel: Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Eintrittsgelder für ein Dorffest
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 05.11.2014
Aktenzeichen: XI R 42/12
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 15003429 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2015, Seite 94

Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Eintrittsgelder für ein Dorffest

- BFH, Urteil vom 05.11.2014 - XI R 42/12 -

Leitsatz des Gerichts:

Eintrittsgelder, die eine Gemeinde von Besuchern eines von ihr veranstalteten Dorffestes für von ihr organisierte »Schaustellungen, Musikaufführungen, unterhaltende Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten« verlangt, unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG.

Die Gemeinde (Klägerin) führt im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art einmal jährlich ein Dorffest durch, was u.a. Vorführungen örtlicher Vereine, Fahrgeschäfte, Festumzüge, ein Unterhaltungsprogramm sowie…

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