Titel: Die Auskunftspflicht des Altkonzessionärs nach einer Neuvergabe des Wegenutzungsrechts umfasst kalkulatorische Netzdaten
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt)
Datum: 11.09.2014
Aktenzeichen: 2 U 122/13
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Konzessionsabgaberecht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
15003422
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2015, Seite 83
Die Auskunftspflicht des Altkonzessionärs nach einer Neuvergabe des Wegenutzungsrechts umfasst kalkulatorische Netzdaten
- OLG Naumburg, Urteil vom 11.09.2014 - 2 U 122/13 -*
Das Urteil ist rechtskräftig.
Leitsätze der Redaktion:
- Im Rahmen des gesetzlichen Schuldverhältnisses gem. § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG zwischen Alt- und Neukonzessionär besteht gem. § 242 BGB eine Nebenpflicht zur Auskunft über den kalkulatorischen Restwert der zu überlassenden An - lagen.
- Der Auskunftsanspruch wird mit Abschluss des neuen Konzessionsvertrags fällig. Danach bestimmt sich auch das anwendbare Recht.
- Die Darlegungs- und Beweislast für die Unwirksamkeit des neuen Konzessionsvertrags trägt der Altkonzessionär.
- Die…