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Titel: Anmerkung zu OLG Naumburg, Urteil vom 11.09.2014 – 2 U 122/13
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt)
Datum: 11.09.2014
Aktenzeichen: 2 U 122/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Konzessionsabgaberecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 15003423 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2015, Seite 86

Anmerkung zu OLG Naumburg, Urteil vom 11.09.2014 – 2 U 122/13

- von Ass. iur. Martin Jacob, Ludwigshafen -

Die Auskunftspflicht des Altkonzessionärs nach einer Neuvergabe des Wegenutzungsrechts umfasst kalkulatorische Netzdaten

Das Urteil ist rechtskräftig.

Das OLG hat der Auskunftsklage stattgegeben. Sein Urteil überzeugt weder im Ergebnis noch in der Begründung.

1. Wirksamkeit des neuen Konzessionsvertrages

Der Netzüberlassungsanspruch setzt eine wirksame Neukonzessionierung voraus.1 Das OLG bejaht dies, weil der bisherige Verteiler keine hinreichend konkreten Unwirksamkeitsgründe vorgetragen habe (B III 2).2 Damit verlangt es…

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