Titel: Zur fehlenden Mitwirkungspflicht des Anlagenbetreibers gegenüber Netzbetreiber bei Umrüstung einer PV-Anlage nach der Systemstabilitätsverordnung
Behörde / Gericht:
Landgericht Mainz
Datum: 25.11.2014
Aktenzeichen: 6 O 37/14
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EEG
Dokumentennummer:
15003379
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2015, Seite 51
Zur fehlenden Mitwirkungspflicht des Anlagenbetreibers gegenüber Netzbetreiber bei Umrüstung einer PV-Anlage nach der Systemstabilitätsverordnung
- LG Mainz, Urteil vom 25.11.2014 - 6 O 37/14 -
Berufung eingelegt; OLG Koblenz, Az. 12 U 1396/14
Sachverhalt:
Die Klägerin, die eine Photovoltaikanlage betreibt, begehrt von der Beklagten die Vergütung von 86.731 kWh eingespeistem Strom für das Jahr 2013 im Gegenwert von 12.192,60 €. Die Parteien streiten darum, ob die Voraussetzungen zur Vergütung des in dem begehrten Zeitraum erzeugten eingespeisten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorlagen.
Aufgrund einer Gefährdung der Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes durch Anlagen zur Erzeugung von…