Titel: Steuerbefreiung für Zuschüsse für Mensa
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Rheinland-Pfalz (in Neustadt an der Weinstadt)
Datum: 07.08.2014
Aktenzeichen: 6 K 1387/11
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
EU-Recht,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
15003389
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2015, Seite 61
Steuerbefreiung für Zuschüsse für Mensa
- FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 07.08.2014 - 6 K 1387/11 -
Leitsatz des Gerichts:
Zuschüsse zum Betrieb einer Mensa können auch dann nach EU-Recht steuerbefreit sein, wenn die Mensa nicht von einem Studentenwerk, sondern von einer GmbH betrieben wird.
Streitig ist, ob die von der Klägerin im Rahmen eines Mensa- Betriebes erbrachten Leistungen gemäß § 4 Nr. 23 oder Nr. 18 UStG bzw. Art. 132 Abs. 1 lit. i der MwStSystRL steuerbefreit sind. Die Klägerin, eine GmbH, betreibt an der Fachhochschule eine Mensa. Die Studenten zahlten in den Streitjahren einen nicht…