Titel: Schadensersatzanspruch des Vermieters bei Wasserschaden infolge Wiederaufnahme der Stromzufuhr beim Mieter
Autor:
RA Michael Brändle
Behörde / Gericht:
Thüringer Oberlandesgericht (in Jena)
Datum: 16.04.2014
Aktenzeichen: 2 U 569/13
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
15003378
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2015, Seite 50
Schadensersatzanspruch des Vermieters bei Wasserschaden infolge Wiederaufnahme der Stromzufuhr beim Mieter
- OLG Jena, Urteil vom 16.04.2014 - 2 U 569/13 -*
Leitsatz der Redaktion:
- Der Versorgungsvertrag zwischen dem Mieter und dem Stromlieferanten stellt weder ein Vertrag zu Gunsten Dritter noch einen Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte dar. Weder soll der Vermieter aus dem Versorgungsvertrag einen eigenen Anspruch herleiten können noch ergibt sich Entsprechendes aus dem Zweck des Versorgungsvertrages.
- Die Aussage des Vermieters »Die Stromkosten ab Freischaltung übernehme ich als Hauseigentümerin.« stellt kein Angebot auf Abschluss eines eigenen Stromlieferungsvertrages…