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Titel: Rügefrist für Unwirksamkeit der Preiserhöhungen in der Fernwärme
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 24.09.2014
Aktenzeichen: VIII ZR 350/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 15003377 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2015, Seite 50

Rügefrist für Unwirksamkeit der Preiserhöhungen in der Fernwärme

- BGH, Urteil vom 24.09.2014 - VIII ZR 350/13 -*

Leitsatz des Gerichts:

Eine infolge der Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Preisänderungsklausel nach § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV a.F. (= § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV), § 134 BGB entstehende planwidrige Regelungslücke kann auch in einem Fernwärmeliefervertrag im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) dahingehend geschlossen werden, dass der Kunde die Unwirksamkeit derjenigen Preiserhöhungen, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führen, nicht geltend machen kann, wenn er…

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