Titel: Mengengebühren für die dezentrale Schmutzwasserentsorgung (Grubenentleerung) bei Kleingärten
Behörde / Gericht:
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg [in Berlin) (für Berlin und Brandenburg]
Datum: 24.06.2014
Aktenzeichen: OVG 9 N 72.13
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer:
15003383
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2015, Seite 59
Mengengebühren für die dezentrale Schmutzwasserentsorgung (Grubenentleerung) bei Kleingärten
- OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.06.2014 - OVG 9 N 72.13 -
Leitsatz der Redaktion:
Bemessen sich die Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserentsorgung (Grubenentleerung) bei Kleingärten nach der Frischwassermenge und bedarf es mangels Frischwasserzähler einer Schätzung des Wasserverbrauchs, sind bei der Schätzung alle Umstände wie z.B. die Zahl der Personen, die Art der Nutzung des Grundstücks oder die Nutzungsdauer zu berücksichtigen.
Auf Basis des Frischwassermaßstabs wurde der Kläger für das Jahr 2008 zu Mengengebühren für die dezentrale…