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Titel: Gebühr für Papierrechnung unzulässig
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 09.10.2014
Aktenzeichen: III ZR 32/14
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Zivilrecht
Dokumentennummer: 15003019

Gebühr für Papierrechnung unzulässig

Leitsätze des Gerichts:

  1. Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Überlassung der SIM-Karte ein "Pfand" in Höhe von 29,65 € erhoben wird, das als "pauschalierter Schadensersatz" einbehalten wird, sofern der Kunde die Karte nicht innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und Beendigung des Kundenverhältnisses in einwandfreiem Zustand zurücksendet, ist unwirksam.
  2. Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Zusendung einer Rechnung in Papierform (zusätzlich zur Bereitstellung in einem Internetkundenportal) ein gesondertes Entgelt anfällt, ist jedenfalls dann unwirksam, wenn der Anbieter sein Produkt nicht allein über das Internet vertreibt.

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