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Titel: Einstellung der Wasserversorgung wegen anderer öffentlicher Forderungen, insbesondere wegen offener Abwassergebühren
Behörde / Gericht: Verwaltungsgericht Freiburg
Datum: 04.09.2014
Aktenzeichen: 4 K 1748/14
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Kommunales Haushaltsrecht, Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer: 15003384 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2015, Seite 59

Einstellung der Wasserversorgung wegen anderer öffentlicher Forderungen, insbesondere wegen offener Abwassergebühren

- VG Freiburg, Beschluss vom 04.09.2014 - 4 K 1748/14 -

Leitsätze des Gerichts (Auszug):

Die Einstellung der Wasserversorgung aufgrund rückständiger Forderungen des Versorgers ist nur dann gerechtfertigt, wenn es um Forderungen gerade aus dem Wasserversorgungsverhältnis geht. Eine Versorgungseinstellung darf nicht (auch) darauf gestützt werden, dass ein Bezieher von Wasser seinen finanziellen Verpflichtungen wegen anderer öffentlicher Forderungen, insbesondere wegen offener Gebühren für die Abwasserentsorgung, nicht nachgekommen ist oder nachkommen wird.

Die…

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